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Erfinderberatung für Hochschulangehörige
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Die Patent- und Innovationsberatung der TransMIT bietet Angehörigen der drei mittelhessischen Gesellschafterhochschulen
eine kostenlose Beratung zum Thema Schutz von Erfindungen und Ideen (keine Rechtsberatung). In der Beratung werden die
Voraussetzungen für den Schutz einer Erfindung oder Idee z.B. durch Bereitstellung von allgemeinen Informationsmaterialien
aufgezeigt. Weitere Informationen sind z.B. auf dem BMBF-Server oder dem Server des Deutschen Patent- und Markenamtes
zu erhalten.
Eine wichtige Voraussetzung für den Schutz durch ein Patent ist die absolute Neuheit der Erfindung. Vorveröffentlichungen
(Fachzeitschriften/Messen/Internet) sind neuheitsschädlich und schließen den nachträglichen Patentschutz aus. Unter
einschränkenden Umständen ist bis zum Ablauf von 6 Monaten nach der Vorveröffentlichung aber noch der Schutz durch
andere gewerbliche Schutzrechtsarten möglich. Im Zweifel sollten Sie sich vor einer Veröffentlichung an uns wenden.
Vor der Beantragung eines gewerblichen Rechtsschutzes ist noch abzuklären, wem die Rechte an der Erfindung zustehen.
Hauptziel der Beratung ist es, die wirtschaftliche Verwertung von Erfindungen aus den mittelhessichen Hochschulen zu
fördern. Dazu bietet die TransMIT zwei Möglichkeiten der Unterstützung: (Mit abnehmendem Risiko für den Erfinder)
 | - Schutz der Erfindung durch Erfinder
Vermittlungsvereinbarung mit TransMIT zur Suche nach Lizenznehmern
- Schutz der Erfindung durch TransMIT/Hochschule
Verwertung der Erfindung durch TransMIT
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