TransMIT GmbHPatente, Innovations- und GründerberatungÜbersichtErfinderberatung

Erfinderberatung für Hochschulangehörige

Die Patent- und Innovationsberatung der TransMIT bietet Angehörigen der drei mittelhessischen Gesellschafterhochschulen eine kostenlose Beratung zum Thema Schutz von Erfindungen und Ideen (keine Rechtsberatung). In der Beratung werden die Voraussetzungen für den Schutz einer Erfindung oder Idee z.B. durch Bereitstellung von allgemeinen Informationsmaterialien aufgezeigt. Weitere Informationen sind z.B. auf dem BMBF-Server oder dem Server des Deutschen Patent- und Markenamtes zu erhalten.

Eine wichtige Voraussetzung für den Schutz durch ein Patent ist die absolute Neuheit der Erfindung. Vorveröffentlichungen (Fachzeitschriften/Messen/Internet) sind neuheitsschädlich und schließen den nachträglichen Patentschutz aus. Unter einschränkenden Umständen ist bis zum Ablauf von 6 Monaten nach der Vorveröffentlichung aber noch der Schutz durch andere gewerbliche Schutzrechtsarten möglich. Im Zweifel sollten Sie sich vor einer Veröffentlichung an uns wenden. Vor der Beantragung eines gewerblichen Rechtsschutzes ist noch abzuklären, wem die Rechte an der Erfindung zustehen.

Hauptziel der Beratung ist es, die wirtschaftliche Verwertung von Erfindungen aus den mittelhessichen Hochschulen zu fördern. Dazu bietet die TransMIT zwei Möglichkeiten der Unterstützung: (Mit abnehmendem Risiko für den Erfinder)

  1. Schutz der Erfindung durch Erfinder
    Vermittlungsvereinbarung mit TransMIT zur Suche nach Lizenznehmern

  2. Schutz der Erfindung durch TransMIT/Hochschule
    Verwertung der Erfindung durch TransMIT