TransMIT GmbHPatente, Innovations- und GründerberatungErfinderberatungVoraussetzung für Patentschutz

Voraussetzungen für den Schutz einer Erfindung (Unverbindl. Auszug)*

Voraussetzung für Patentschutz (Kriterien der Patentierbarkeit)

Als Patente werden technische Erfindungen geschützt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. (§1 Abs.1 Patentgesetz)

  • Vorliegen einer Erfindung:
    Eine Erfindung ist eine neue Lehre zum technischen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräft zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges.

    Durch ein Patent läßt sich insbesondere nicht schützen:

    • Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
    • ästhetische Formschöpfungen;
    • Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele und geschäftliche Tätigkeiten (Buchführungssysteme) sowie Computerprogramme als solche (d.h. soweit sie keine technische Lehre enthalten).
    • .......

  • Neuheit:
    Als neu im obigen Sinne gilt der Gegenstand des Patents, wenn er nicht zum Stand der Technik gehört. Dieser umfaßt alle Kenntnisse die vor der Anmeldung durch schrifliche oder mündliche Beschreibung irgendwo in der Welt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Eine Veröffentlichung des Erfinders vor der Anmeldung gilt somit auch als neuheitsschädlich.

  • Erfinderische Tätigkeit:
    Die Erfindung muß sich vom Stand der Technik abheben. Die Erfindung darf sich für den durchschnittlichen Fachmann auf dem Erfindungsgebiet nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben. Ein wichtiges Indiz für die Erfindungshöhe ist der technische Fortschritt, der sich durch die Erfindung ergibt.

    Eine ausreichende Erfindungshöhe kann gegeben sein bei:

    • der Überwindung eines technischen Vorurteils
    • der nicht naheliegenden Kombination einzelner, an sich bekannter Merkmale

  • Gewerbliche Anwendbarkeit:
    Als gewerblich anwendbar im obigen Sinne gilt der Gegenstand des Patentes, wenn er auf irgendeinem gewerblichem Gebiet hergestellt oder benutzt werden kann.

* Weitere Infos bei: http://www.dpma.de