Gefördert durch das BMWi

go-inno Innovationsberatung

Innovationen stärken die Wettbewerbs­fähigkeit von Unternehmen. Deshalb fördert das BMWi im Rahmen von go-innovativ externe Beratungen zur Vorbereitung und Durch­führung von Produkt- und technischen Verfahrens­innovationen.

Dabei muss es sich nicht unbedingt um eine Welt­neuheit handeln. Wichtig ist, ob die Innovation für Ihr Unternehmen neu ist und einen Mehrwert bringt.

 

  • Beratung in zwei Leistungsstufen:
    Leistungsstufe 1
    Potentialanalyse
    • Stärken-Schwächen-Profil
    • Bewertung von Produktideen
    • Marktumfeldanalysen
    • Patentrecherchen
    • Vorprüfung der technologischen Machbarkeit
    • Finanzierungspläne inkl. Fördermöglichkeiten
    • u.v.m.
    Leistungsstufe 2
    Realisierungskonzept
    • Entwicklung eines technischen und finanziellen Realisierungskonzepts
    • Ermittlung externer Technologiepartner
    • Vorbereitung von Kooperationen
    • Beratung zu Förderprogrammen/Finanzierungen
    • Externes Projektmanagement
    • u.v.m.
  • Wer und wie wird gefördert?

     

    Wer wird gefördert?

    Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potential, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Bis zu 100 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent)
    • Maximal 20 Mio. EUR Jahresumsatz oder 20 Mio. EUR Jahresbilanzsumme
    • Sitz in Deutschland
    Wie wird gefördert?

    50% der Ausgaben für die Innovationsberatung durch autorisierte Beratungsunternehmen werden durch Innovationsgutscheine gedeckt. Dabei sind für einen Beratertag bis zu 1.100 EUR Beratungshonorar förderfähig:

    Leistungs­stufeBeratungs­umfangmax. Wert
    Potential­analyse 8 Beratertage
    (+2 ext. Beratertage) innerhalb 3 Monaten
    4.400 €
    (5.500 €)
    Vertiefungs­beratung 20 Beratertage
    (+5 ext. Beratertage) innerhalb 12 Monaten
    11.000 €
    (13.750 €)
    Projekt­management 15 Beratertage
    Innerhalb 12 Monaten
    8.250 €

     

    5 Beratungsgutscheine pro Jahr - max. 20.000 EUR Förderung

     

    Maximal können 5 Beratungsgutscheine pro Jahr ausgestellt werden mit einer maximalen Förderung i.H.v. 20.000 EUR.

  • Vorgehensweise
    TransMIT erfasst Innovationsanfrage
     
    TransMIT prüft Vorhaben auf Förderfähigkeit
     
    TransMIT erstellt Gutschein und Beratervertrag
     
    TransMIT führt Beratung durch
     
    TransMIT erstellt Beratungsdokumentation
     
    Ihr Unternehmen bezahlt den Eigenanteil
     
    Projektträger prüft auf ordnungsgemäße Durchführung
     
    Projektträger zahlt TransMIT den Gutscheinwert
  • Der erste Schritt

    Weitere Informationen auf der Innovations-Beratungswebseite des BMWK.
    Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie ein erstes Vorgespräch oder fordern Sie unverbindlich weitere Informationen an.

     

    Ihr Ansprechpartner

    Marc Buhlmann

    Telefon: +49 (6 41) 9 43 64-50
    Telefax: +49 (6 41) 9 43 64-99
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

     

    Kostenlose Information zu Patent- und FuE-Subventionen



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